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Aktenzeichen 3354/81

Datum 04.02.1882

Leitsatz 1. Ist der ausländische Patentinhaber, der vorschriftsmäßig einen im Inlande wohnhaften Vertreter bestellt hat, behindert, den zur Verfolgung von Patentverletzungen erforderlichen Strafantrag persönlich oder durch einen anderweitig hierzu Bevollmächtigten zu stellen? 2. Begründet die gesetzliche Wirkungslosigkeit des Patentes zu Gunsten desjenigen, welcher bereits zur Zeit der Anmeldung des Patentinhabers im Inlande die Erfindung in Benutzung genommen hat, nur ein persönliches Ausnahmerecht, oder erstreckt sich die hierdurch bedingte Freiheit des Inverkehrbringens oder Feilhaltens auch auf die redlichen dritten Besitzer solcher von eximierten Personen erworbenen Gegenstände der Erfindung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3060010

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