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Aktenzeichen 44/82

Datum 01.02.1882

Leitsatz Was ist hinsichtlich des Thatbestandes der schweren Körperverletzung unter den gesetzlichen Merkmalen der erheblichen dauernden "Entstellung" und des "in Lähmung verfallen" des Verletzten zu verstehen? Inwieweit können diese Thatbestandsmerkmale durch die Feststellung der "Entstellung" oder "Lähmung" einzelner Gliedmaßen erfüllt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3040004

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