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Aktenzeichen 3308/81

Datum 24.01.1882

Leitsatz Unter welcher Voraussetzung muß im Falle der Nichtbeachtung der Vorschrift des §. 33 St.P.O. durch unterlassene Anhörung der Beteiligten vor Erlassung einer Entscheidung das Urteil als auf dieser Gesetzesverletzung beruhend angesehen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B3030003

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