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Aktenzeichen III 426/25

Datum 26.11.1925

Leitsatz Muß der beschwerdeführende Angeklagte bei unvollständiger Beurkundung seines in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrags eine nur zum Teil erfolgende Berichtigung des Protokolls gegen sich gelten lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E88C0429

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