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Aktenzeichen II 419/25

Datum 16.11.1925

Leitsatz 1. Ist die Stellung eines Beweisantrags nach Beratung und Beschließung des Urteils zulässig? 2. Setzt sie die Wiedereröffnung der Hauptverhandlung durch förmlichen Gerichtsbeschluß voraus? 3. Reicht zu ihr die Bezugnahme auf einen vom Antragsteller übergebenen Schriftsatz aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8890420

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