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Aktenzeichen III 959/24

Datum 02.03.1925

Leitsatz 1. Findet § 374 RAbgO. auf den beendeten Versuch der Steuerhinterziehung Anwendung? 2 a. Nach welchen Gesetzesbestimmungen ist die tätige Reue bei fahrlässiger Verkürzung der Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs (Gesetz vom 10. September 1919 -- RGBl. S. 1579) zu beurteilen? b. Bis zu welchem Zeitpunkt muß die Nachzahlung der gefährdeten Abgabe erfolgt sein? Steht Sicherheitsleistung der Zahlung gleich? 3 a. Was ist in § 79 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (RGBl. S. 524) und in § 374 RAbgO. unter "Berichtigung der unrichtigen Angaben" und unter "Einleitung der Untersuchung" zu verstehen? b. Inwieweit begründet hiernach die bloß teilweise Berichtigung einen Anspruch auf Straffreiheit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8290115

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