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Aktenzeichen II 897/24

Datum 26.02.1925

Leitsatz Bedarf es nach Art. 37 Abs. 1 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 zur Strafverfolgung eines Abgeordneten, der bei Begehung der Tat festgenommen, alsbald aber wieder entlassen worden ist, der Genehmigung des Hauses, dem er angehört?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8280113

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