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Aktenzeichen II 24/25

Datum 23.02.1925

Leitsatz 1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Förmlichkeiten des Urkundenbeweises im Strafverfahren (§§ 249 flg. StPO.). 2. Ist ein Richter, der in der Voruntersuchung bei einer Entscheidung über die Erteilung sicheren Geleits (§ 295 StPO.) mitgewirkt hat, von der Ausübung des Richteramts in der Hauptverhandlung ausgeschlossen (§ 23 Abs. 2 StPO.)? 3. Steht die Erhebung der öffentlichen Klage wegen Mordversuchs dem Anschluß des körperlich Verletzten als Nebenkläger (§§ 395 Abs. 1, 403 StPO.) entgegen? 4. Gilt § 339 StPO. auch für den Nebenkläger?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8250100

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