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Aktenzeichen I 1/25

Datum 17.02.1925

Leitsatz 1. Liegt ein "Widerruf" im Sinne des § 158 StGB. vor, wenn der Täter die unter Eid erstattete falsche Aussage zwar berichtigt, aber auch mit der nachträglichen Berichtigung noch unter seinem Eide wissentlich die Unwahrheit gesagt hat? 2. Muß der Tatrichter das Vorliegen mehrerer Strafermäßigungsgründe des § 157 Abs. 1 Nr. 1 StGB. bei der Strafzumessung besonders berücksichtigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8210087

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