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Aktenzeichen III 37/25

Datum 12.02.1925

Leitsatz Bedarf es, wenn der zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Zeuge (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO.) nach seiner Vereidigung gemäß § 52 Abs. 2 StPO. belehrt worden ist, noch einer Belehrung über sein Recht, die eidliche Aussage abzulehnen (§ 58 Abs. 2 StPO.)?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E81F0084

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