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Aktenzeichen III 933/24

Datum 29.01.1925

Leitsatz 1. Hat die Staatsanwaltschaft ein Beschwerderecht wegen unrichtiger Behandlung eines Rechtsmittels des Nebenklägers? 2. Ist die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft gemäß § 335 StPO. als Berufung zu behandeln, wenn die Berufung eines anderen Prozeßbeteiligten wegen Nichterscheinens in der Berufungsverhandlung verworfen wird? 3. Hängt die Behandlung der Revision als Berufung (§ 335 Abs. 3 Satz 1 StPO.) davon ab, daß das Rechtsmittel nach § 335 Abs. 3 Satz 2 StPO. ordnungsmäßig als Revision begründet worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E8180063

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