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Aktenzeichen II 818/24

Datum 15.01.1925

Leitsatz 1. Ist das Gericht bei Prüfung der Frage, ob die Zuständigkeit eines Sondergerichts gegeben ist, an die für die Beweisaufnahme zur Schuld- und Straffrage geltenden Verfahrensvorschriften gebunden? 2. Wird durch § 13 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. I S. 585) eine ausschließliche Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik begründet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E80F0036

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