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Aktenzeichen I 927/24

Datum 13.01.1925

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen kommt eine Außerkraftsetzung von Grundrechten gemäß Art. 48 Abs. 2 Satz 2 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 in Betracht? 2. Kann der Reichspräsident auf Grund des Art. 48 Abs. 2 RV. 1919 auch Maßnahmen von unbestimmter längerer Dauer treffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E80C0029

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