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Aktenzeichen I 826/24

Datum 09.01.1925

Leitsatz 1. Wann ist eine Sache "zugänglich" im Sinne des § 138 MStGB.? 2. Ist im Falle des § 143 MStGB. der mit Gehilfenwillen Handelnde nur wegen Beihilfe zu bestrafen? 3. Ist Tateinheit möglich zwischen einer Anstiftung im Sinne des § 115 MStGB. und einer nach § 143 MStGB. anzunehmenden Selbstbegehung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E80B0026

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