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Aktenzeichen III 474/24

Datum 01.12.1924

Leitsatz 1. Wann ist ein Verhalten von Angestellten unlauter im Sinne von § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb -- UnlWG.? 2. Zum Begriffe "zu Zwecken des Wettbewerbes" in § 12 UnlWG. Soll durch diese Vorschrift allgemein auch der Wettbewerb beim Bezug von Waren geschützt werden? Handelt ein Fabrikant zu Zwecken des Wettbewerbes, wenn er Betriebsmittel lediglich zum Verbrauch in seiner Fabrik behufs Aufrechterhaltung des Betriebs bezieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7BE0429

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