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Aktenzeichen III 367/24

Datum 28.04.1924

Leitsatz Sind, wenn ein Angeklagter gegen die Versäumung der Frist zur Revisionsbegründung in den vorigen Stand wieder eingesetzt worden ist, auch formgerechte Ergänzungen der Revisionsschrift beachtlich, die er innerhalb der Frist des § 45 Abs. 1 StPO. bei Gericht angebracht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E74B0156

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