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Aktenzeichen I 818/23

Datum 28.03.1924

Leitsatz 1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch Unterlassung begangen werden? 2. Inwiefern kann eine von einem Gewerbetreibenden angestellte Person wegen Nichthinderung der von einem anderen Angestellten unternommenen verbotenen Ausfuhr strafrechtlich verantwortlich gemacht werden? 3. Bedeutung der Vorschriften des § 151 GewO. hierfür.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7400130

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