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Aktenzeichen II 206/24

Datum 20.03.1924

Leitsatz Ist sachliche Begünstigung im Sinne des § 257 StGB. möglich durch Sicherung des Geldes, das der Vortäter mittels Umwechslung von unterschlagenem Geld erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7380117

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