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Aktenzeichen I 979/23

Datum 12.02.1924

Leitsatz 1. Ist § 27 b Abs. 1 StGB. auch anwendbar, wenn durch Versagung mildernder Umstände die bei ihrer Zubilligung an sich bestehende Möglichkeit, auf Geldstrafe allein zu erkennen, ausgeschlossen worden ist? 2. Nach welchen Grundsätzen sind die Fragen zu beantworten, ob mildernde Umstände zuzubilligen sind und ob der Strafzweck durch eine Geldstrafe erreicht werden kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7350106

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