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Aktenzeichen IV 999/23
Datum 29.02.1924
Leitsatz Fällt der Gebrauch eines Betäubungsmittels unter den Begriff der Gewalt im Sinne des § 249 StGB., wenn es dem Verletzten unter Anwendung körperlicher Kraft beigebracht wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E72F0098
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