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Aktenzeichen II 1170/23
Datum 21.02.1924
Leitsatz 1. Liegt eine schriftliche Aufforderung (§ 49 a StGB.) auch dann vor, wenn sie nur im Zusammenhalt mit mündlich Erklärtem verständlich ist? 2. Genügt jeder Vorteil, sofern er nur nicht unmittelbar und notwendig mit der Straftat verknüpft ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E72B0092
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