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Aktenzeichen IV 39/24

Datum 12.02.1924

Leitsatz Dürfen im Vorverfahren aufgenommene Protokolle gemäß § 250 Abs. 2 StPO. nur dann verlesen werden, wenn die im § 191 Abs. 3 StPO. vorgeschriebenen Benachrichtigungen tatsächlich erfolgt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7290090

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