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Aktenzeichen I 1019/23

Datum 08.02.1924

Leitsatz 1. Welche Wirkungen hat eine Änderung der Bestimmungen über die sachliche Zuständigkeit auf Sachen, in denen Anklage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist? Zum Begriffe der Rechtshängigkeit. 2. Welche Bedeutung kommt den Bestimmungen des § 44 der VO. v. 4. Januar 1924 über GVerf. und StrRpfl. (RGBl. I S. 15) zu? 3. Bedarf die Frage der Anwendbarkeit der §§ 5 und 6 JugGG. einer Erörterung in den Urteilsgründen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7280085

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