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Aktenzeichen I 931/23

Datum 18.01.1924

Leitsatz 1. Ist dem Verkäufer, der die erforderliche Handelserlaubnis nicht besitzt, bei Bemessung des zulässigen Verkaufspreises (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 PreistrVO. 1918) jeder Unternehmergewinn zu versagen, weil sein Verkaufsgeschäft unzulässig ist? 2. Unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Betrag kann der Verkäufer wegen "Einbehaltung" eines Teiles des Kaufpreises in diesen eine Gefahrdeckung (Risikoprämie) einrechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7260081

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