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Aktenzeichen I 931/23

Datum 18.01.1924

Leitsatz 1. Kann der Angeklagte verlangen, daß über seinen Antrag auf Gegenüberstellung mit einem in seiner Abwesenheit kommissarisch vernommenen Zeugen vor der Urteilsverkündung durch Gerichtsbeschluß entschieden werde? 2. Genügt zur Ablehnung eines solchen Antrags der Hinweis auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7250079

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