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Aktenzeichen I 1040/23

Datum 22.01.1924

Leitsatz 1. Schließt die Absicht, die polizeiliche Freilassung zu erreichen oder sich der Strafverfolgung wegen eines Vergehens zu entziehen, den Zweck des besseren Fortkommens im Sinne des § 363 StGB. aus? 2. Verhältnis des § 363 StGB. zur Falschbeurkundung (§§ 271 bis 273 StGB.).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7220074

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