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Aktenzeichen IV 712/23

Datum 12.02.1924

Leitsatz Ist im Falle des § 54 MStGB. die Gefängnisstrafe im Verhältnis zur Arreststrafe des MStGB. die ihrer Art nach schwerere Strafe im Sinne des § 74 Abs. 2 RStGB.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7200070

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