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Aktenzeichen IV 746/23
Datum 11.12.1923
Leitsatz Welche Fassung des § 6 preuß. Feld- u. ForstpolG. ist für den Tatrichter maßgebend, wenn zwischen der Begehung der Straftat und der Aburteilung die gesetzliche Wertgrenze erhöht worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7150044
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