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Aktenzeichen I 702/23

Datum 30.11.1923

Leitsatz Kommt für die Berechnung der Hinterziehungsstrafe nach § 155 BranntwMonG. vom 26. Juli 1918 nur die Hektolitereinnahme in Betracht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E70E0030

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