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Aktenzeichen II 571/23

Datum 26.11.1923

Leitsatz Ist das Strafverfahren nach § 433 RAbgabenO. auszusetzen, wenn die Finanzbehörde (im Strafbescheid) erklärt hat, ein Steuerbescheid könne wegen des Erlöschens des Steueranspruchs nicht mehr erlassen werden? Kommt es dabei darauf an, ob das Gericht den Rechtsstandpunkt der Finanzbehörde teilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E70A0018

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