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Aktenzeichen I 892/23

Datum 19.11.1923

Leitsatz Macht sich nach § 1 SchleichhVO. auch der strafbar, der sich zum Erwerb oder zur gewerbsmäßigen Vermittlung erbietet, wenn er die Ware irrig für echt hält, während sie wegen Verfälschung nicht unter die Verkehrsregelung fällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7060012

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