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Aktenzeichen II 579/23

Datum 15.11.1923

Leitsatz 1. Findet § 174 StGB. auf den Vormund eines unehelichen Kindes Anwendung, dessen Mutter die Sorge für seine Person ausübt? 2. Schließt der Irrtum eines solchen Vormundes, er sei nicht Vormund im Sinne des § 174 StGB., seine Bestrafung aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7050010

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