zurück
Aktenzeichen 174/23
Datum 15.11.1923
Leitsatz 1. Was versteht § 27 Abs. 1 Nr. 1 PostG. unter Verschicken oder Befördern gegen Bezahlung? 2. Dürfen Eisenbahn- oder Betriebsgesellschaften ihre Dienstbriefe durch das eigene Personal unentgeltlich befördern lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E7040006
zurück