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Aktenzeichen I 169/23

Datum 18.12.1923

Leitsatz 1. Zur Bestimmung des zulässigen Verkaufspreises nach der PreistrVO. 1918. a) In welcher Weise ist die Geldentwertung zu berücksichtigen? b) Welcher Maßstab ist der Umrechnung zugrunde zu legen? (Wiederbeschaffungspreis). c) Welche Zeitpunkte sind für die Berechnung maßgebend? d) In welcher Weise ist eine Veränderung der Kaufkraft des Geldes zu berücksichtigen, die zwischen dem Verkauf und dem Eingang der Zahlung liegt? e) Auf welche Aufwendungen beim Einkauf hat sich die durch die Geldentwertung gebotene Umrechnung zu erstrecken? 2) Ist der als übermäßiger Gewinn einzuziehende Betrag, nachdem auf ein Rechtsmittel des Angeklagten das Urteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden ist, trotz der Vorschrift des § 398 Abs. 2 StPO. zahlenmäßig zu erhöhen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6DF0424

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