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Aktenzeichen I 810/23

Datum 07.12.1923

Leitsatz Tragweite der Bestimmung des § 267 StPO., daß die Verkündung des Urteils spätestens mit Ablauf einer Woche nach dem Schlusse der Verhandlung zu erfolgen hat.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6DE0422

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