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Aktenzeichen III 394/23
Datum 14.06.1923
Leitsatz Kann sich der Absender einer Drahtnachricht auch dann der Urkundenfälschung (§ 267 StGB.) schuldig machen, wenn er sie dem Empfangsbeamten durch Fernsprecher übermittelt hat?1
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6A40321
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