zurück

Aktenzeichen III 394/23

Datum 14.06.1923

Leitsatz Kann sich der Absender einer Drahtnachricht auch dann der Urkundenfälschung (§ 267 StGB.) schuldig machen, wenn er sie dem Empfangsbeamten durch Fernsprecher übermittelt hat?1

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6A40321

Download PDF

zurück