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Aktenzeichen IV 559/22
Datum 05.01.1923
Leitsatz 1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die Verlesung des Protokolls über die frühere richterliche Vernehmung eines in Geisteskrankheit verfallenen Zeugen dadurch ausgeschlossen, daß der Zeuge schon zu jener Zeit geisteskrank war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6620186
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