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Aktenzeichen I 14/23
Datum 02.03.1923
Leitsatz Schließt der Irrtum des Schleichhändlers, die von ihm übertretene Vorschrift sei keine Verkehrsregelungsvorschrift im Sinn der SchleichhVO., seine Bestrafung auf Grund dieser VO. aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E65E0179
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