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Aktenzeichen IV 529/22
Datum 03.01.1923
Leitsatz Genügt für die Annahme von Fahrlässigkeit im Sinne des § 222 StGB. das Bewußtsein des Täters, daß seine Handlung das Leben eines anderen gefährdet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E65A0172
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