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Aktenzeichen III 409/22

Datum 04.12.1922

Leitsatz Ist wegen Beihilfe zu Steuerzuwiderhandlungen nach § 361 RAbgabenO. nur strafbar, wer dabei seines Vorteils wegen gehandelt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6530162

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