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Aktenzeichen I 531/22

Datum 06.02.1923

Leitsatz Kann ein Strafgesetz mit Androhung von Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in der aus § 1 des Geldstrafengesetzes sich ergebenden neuen Fassung gemäß § 2 Abs. 2 StGB. im Vergleich zur alten Fassung das mildere Gesetz sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E63B0121

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