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Aktenzeichen V 839/22
Datum 06.02.1923
Leitsatz 1. Gilt § 367 RAbgabenO. für vor ihrem Inkrafttreten begangene Zuwiderhandlungen gegen das KriegsStG. 1916? 2. Zum Begriff der Steuergefährdung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E63A0119
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