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Aktenzeichen IV 1418/21

Datum 10.02.1922

Leitsatz Muß im Verfahren vor der Strafkammer im Fall des § 19 Abs. 3 des RG. betr. Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit vom 17. August 1920 (RGBl. S. 1579) die Anklageverfügung des Gerichtsherrn verlesen werden? Begründet ein Nichtverlesen die Revision?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6050007

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