zurück
Aktenzeichen VI 450/22
Datum 21.09.1922
Leitsatz Ist eine gemäß § 7 WeinStG. erfolgte, nicht mit der Beschwerde nach §§ 224, 281 RAbgabenO. angefochtene Nachveranlagung eine rechtskräftige Entscheidung im Sinn des § 433 RAbgabenO.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E6010001
zurück