zurück
Aktenzeichen 1406/21
Datum 09.02.1922
Leitsatz Sind nach § 244 StPO. Zeugen zu vernehmen, die erst nach dem Schlusse der Beweisaufnahme erscheinen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5CC0432
zurück