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Aktenzeichen 772/21
Datum 28.02.1922
Leitsatz Ist eine Bestrafung auf Grund des EntwaffnG. nach seinem Außerkrafttreten noch zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E58F0286
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Aktenzeichen 772/21
Datum 28.02.1922
Leitsatz Ist eine Bestrafung auf Grund des EntwaffnG. nach seinem Außerkrafttreten noch zulässig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E58F0286
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