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Aktenzeichen 287/21

Datum 26.05.1921

Leitsatz Genügt für das Merkmal "seines Vorteils wegen" in § 259 StGB. nach der inneren Tatseite der irrige Glaube, durch die Handlung Vorteil für sich zu erlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5320098

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