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Aktenzeichen 302/21
Datum 24.05.1921
Leitsatz 1. Stellt ein Freihafenbezirk einen umschlossenen Raum im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. dar? 2. Zum Begriff des Gegenstandes der Beförderung (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 das.).
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E5310097
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