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Aktenzeichen 71/21

Datum 28.04.1921

Leitsatz 1. Darf der Untersuchungsrichter nach § 148 Abs. 3 StPO. die Besprechung des Verteidigers mit dem verhafteten Angeschuldigten auf Stunden beschränken, in denen er den Besprechungen beiwohnen kann? 2. Ist die Frage, ob die Verhaftung wegen Verdachts der Flucht gerechtfertigt ist, nur nach dem Inhalte des Haftbefehls zu beantworten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E52A0086

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