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Aktenzeichen 241/21

Datum 06.05.1921

Leitsatz 1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende Urkunde? 2. Enthält die Unterlassung des Hinweises auf die Bedeutung des Eides eine Gesetzesverletzung? Wird sie durch das Schweigen des Protokolls bewiesen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E51F0066

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